Wissenswertes
Die Durchführung einer logopädischen Therapie resultiert aus einer medizinischen Indikation und ist nicht ohne eine ärztliche Verordnung bzw. ein ärztliches Rezept möglich.
Ihr Arzt stellt dazu eine Behandlungsbedürftigkeit fest. In der Regel sind Allgemeinmediziner, HNO- Ärzte, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologen und Kieferorthopäden Ansprechpartner. Bitte bringen Sie immer bereits zur ersten Stunde eine ärztliche Verordnung/ Rezept mit!
Privat versicherte Patienten
Zwischen privaten Krankenkassen und logopädischen Leistungserbringern gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen und es existiert auch keine gesetzliche Gebührenordnung. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in diesem Fall gemäß § 630a vor, dass bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung durch die hierfür getroffene Vereinbarung zwischen Praxisinhabern und Patienten bestimmt wird.
Das heißt, wir schließen mit Ihnen einen individuellen, schriftlichen Behandlungsvertrag ab.
In diesem vereinbaren wir vor Beginn der Behandlung mit Ihnen unser Honorar, das sich nach der in Deutschland weit verbreiteten Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) richtet. In der GebüTh werden seit 2007 die jeweils üblichen Preise veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbert werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.privatpreise.de.
Wie viel der Therapiekosten übernommen werden, hängt von Ihrem persönlichen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Ihrem Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ab. Bitte beachten Sie, dass für uns hier auch Beihilfesätze nicht maßgeblich sind. Die beihilfefähigen Höchstsätze sind entgegen der Aussagen einiger Versicherungen keine amtlichen Preislisten, sondern begrenzen nur den Zuschuss des Beihilfegebers auf einen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums „nicht kostendeckenden“ Satz.
Zu Beginn der Behandlung haben Sie die Möglichkeit, unsere Honorarvereinbarung zu prüfen und Ihren Kostenträgern entsprechend vorzulegen.
Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.
Alle unsere Leistungen ohne unmittelbare medizinische Indikation können nicht über die privaten Krankenkassen oder Kostenträger abgerechnet werden!
Das betrifft sowohl die ausschließlich pädagogische Förderung bei Lese- Rechtschreibschwäche oder andere rein pädagogische Förderangebote z.B. im Vorschulalter.
Auch für Leistungen wie Sprecherziehung, Dialektabbau, Rhetorik- und Kommunikationstraining vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Preis, den Sie selbst übernehmen.
Absagen
Wir sind eine Bestellpraxis. Nachdem ein Termin mit Ihnen vereinbart wurde, ist er für Sie reserviert.
Bitte geben Sie uns spätestens 24 Stunden vorher Bescheid, falls Sie absagen müssen. Nur dann haben wir vielleicht die Möglichkeit, diesen Termin kurzfristig noch anderweitig zu belegen.
Bitte denken Sie daran, dass andere Patienten einen dringenden Termin benötigen könnten!
Haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Krankenkassen Ausfallkosten nicht übernehmen und unsere Praxis einen Einnahmeausfall verzeichnen muss. In Anlehnung an § 611 / 615 BGB müssen wir Ihnen einen Ausfallbetrag in Rechnung zu stellen.