Wissenswertes

Die Durchführung einer logopädischen Therapie resultiert aus einer medizinischen Indikation und ist nicht ohne eine ärztliche Verordnung bzw. ein ärztliches Rezept möglich.

Ihr Arzt stellt dazu eine Behandlungsbedürftigkeit fest. In der Regel sind Allgemeinmediziner, HNO- Ärzte, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologen und Kieferorthopäden Ansprechpartner. Bitte bringen Sie immer bereits zur ersten Stunde eine ärztliche Verordnung bzw. das Rezept mit!

Wir behandeln alle gesetzlich und privat versicherten Patienten.
Dabei gibt es Folgendes zu beachten:

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten für die logopädische Therapie werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Beachten Sie bitte, dass alle gesetzlich Versicherten mit Erreichen des 18. Lebensjahres einen vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 Prozent der Rezeptkosten plus 10,00 € Rezeptgebühr für eine logopädische Behandlung tragen müssen. Sie zahlen diesen Eigenanteil an uns.
Die Abrechnung wird von uns übernommen.

Unter Umständen kann es möglich sein, dass Sie sich von diesem gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil befreien lassen können,
z. B. bei einer chronischen Erkrankung. Informationen dazu erteilt Ihre Krankenkasse.
Bitte legen Sie uns bei Vorliegen eines solchen Falles Ihre Zuzahlungsbefreiung vor.

Privat Versicherte

Zwischen privaten Krankenkassen und logopädischen Leistungserbringern gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen und es existiert auch keine gesetzliche Gebührenordnung. Deshalb wird bei privater Behandlung die Höhe der Vergütung durch die hierfür getroffene Vereinbarung zwischen Praxisinhabern und Patienten bestimmt.
Das heißt, es wird mit Ihnen ein individueller Behandlungsvertrag abgeschlossen.
Wie viel der Therapiekosten
übernommen werden, hängt von Ihrem persönlichen Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass für uns hier auch Beihilfesätze nicht maßgeblich sind.

Zu Beginn der Behandlung haben Sie die Möglichkeit, unsere Honorarvereinbarung zu prüfen und Ihren Kostenträgern entsprechend vorzulegen. Sie können davon ausgehen, dass sich unsere Preisgestaltung an den mehrfach gerichtlich bestätigten und ortsüblichen Sätzen orientiert.
Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Alle unsere Leistungen ohne unmittelbare medizinische Indikation können nicht über die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen oder Versicherungsträger abgerechnet werden!

Das betrifft sowohl die ausschließlich pädagogische Förderung bei Lese- Rechtschreibschwäche oder andere rein pädagogische Förderangebote z.B. im Vorschulalter.

Auch für Leistungen wie Sprecherziehung, Dialektabbau, Rhetorik- und Kommunikationstraining vereinbaren wir mit Ihnen einen individuellen Preis, den Sie selbst übernehmen.

Absagen

Wir sind eine Bestellpraxis. Nachdem ein Termin mit Ihnen vereinbart wurde, ist er für Sie reserviert.
Bitte geben Sie uns spätestens 24 Stunden vorher Bescheid, falls Sie absagen müssen. Nur dann haben wir die Möglichkeit, diesen Termin kurzfristig noch anderweitig zu belegen.
Bitte denken Sie daran, dass andere Patienten einen dringenden Termin benötigen könnten!
Haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Krankenkassen Ausfallkosten nicht übernehmen und unsere Praxis einen Einnahmeausfall verzeichnen muss. In Anlehnung an § 611 / 615 BGB müssen wir Ihnen einen Ausfallbetrag in Rechnung zu stellen.